Moin,
Am Sonntag, den 13.12.2020, fand wie jedes Jahr am 2. Sonntag im Dezember das „World Candle Lighting“ statt. Dieser besondere Tag wurde 1996 von den „Compassionate Friends“ aus den USA initiiert, entstanden aus einer englischen Selbsthilfegruppe verwaister Eltern. Um 19.00 Uhr Ortszeit wird eine Kerze für jedes verlorene Kind gut sichtbar ins Fenster gestellt. Während die Kerzen in der einen Zeitzone erlöschen, werden sie in der nächsten entzündet und so geht eine Welle des Lichts innerhalb von 24 Stunden einmal um die ganze Welt.
Diese Aktion ist nicht nur schön, sondern rückt den Fokus auch auf ein Thema, das oft verschwiegen wird. Während die Aktion aller Kinder und Jugendlichen gedacht ist, wollen wir uns heute auf ein Thema beschränken: Sternenkinder. Viele von euch haben sich einen Beitrag zu dem Thema schon während der „Tod-Woche“ gewünscht, wir haben uns nun viel Zeit für Recherchen und Gespräche gelassen und wollen euch nun so viel wie möglich zu dem Thema an die Hand geben.
Wir sprachen dazu auch mit der Hebamme Annkathrin S. Briten aus Eckernförde, die hier das ein oder andere Mal zu Wort kommen wird und uns aus ihrem Alltag und von ihrer Arbeit als Hebamme berichtet.

Achtung, Triggerwarnung
Doch vorab eine Triggerwarnung: Für einige von euch können vielleicht einige Passagen dieses Textes verstörend wirken. Wir haben uns größte Mühe gegeben, die Worte weise zu wählen, da dieses Thema schon durch die Tragik an sich bewegend genug ist. Aber dennoch kann es sein, gerade im rechtlichen Bereich, dass Begrifflichkeiten fallen, die kalt erscheinen, aber leider nicht anders umschrieben werden konnten, da sie sonst den Sinn der Aussage verfälscht hätten.
Wir sind keine Anwälte mit Staatsexamen, falls ihr zu den rechtlichen Gegebenheiten tiefergehende Fragen habt, wendet euch an den/die Anwalt/Anwältin eures Vertrauens. Die können euch einen umfassenderen Einblick geben und die Feinheiten des Themas besser beleuchten als wir es jemals könnten. Das gleich gilt auch für die gynäkologischen, Krankenkassen- und Hebammen-bezogenen Themen. Dieser Artikel soll euch einen groben Überblick über das Thema geben und aufzeigen in welche Bereiche das alles reinspielt.
Was sind überhaupt Sternenkinder?
Sternenkinder sind per Definition Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt versterben. Sie werden manchmal auch „Schmetterlings“- oder „Engelskinder“ genannt. Der Begriff „Sternenkind“ ist seit 2009 in Deutschland geläufig als ein hessisches Ehepaar durch eine Petition eine Änderung im Personenstandsgesetz erwirken wollte, wonach ALLE geborenen Kinder ins Personenregister aufgenommen werden müssen und als Person anerkannt werden. Dies sollte die reguläre Bestattung aller Kinder ermöglichen.
Die Wortschöpfung bezieht sie auf: „Kinder, die den Himmel erreicht haben, noch bevor sie das Licht der Welt erblicken konnten.“ Der Begriff bezieht sich auf das Kind und nicht so wie die Worte Fehl- oder Totgeburt auf den vorzeitigen Abbruch der Schwangerschaft und den Geburtsvorgang. Es setzt den Fokus auf die Beziehung, die die Eltern schon vor der Geburt zu ihrem Kind aufgebaut haben. So entsteht auch ein Raum, wo die meist langhaltende Trauer einen Platz findet.

Rechtliche Schwierigkeiten
Es gibt eine juristische und statistische Unterscheidung zwischen Tot- und Fehlgeburten, denn Fehlgeburten werden personenstandsrechtlich nicht erfasst. Das bedeutet, dass Kinder, die bei der Geburt weniger als 500g Körpergewicht aufweisen oder vor der 24. Schwangerschaftswoche zur Welt gekommen sind, keinen Eintrag ins Geburten- und Sterberegister erhalten.
Um das zu ändern hat die oben angesprochene Petition des hessischen Ehepaars das Thema in die Mitte der Gesellschaft gerückt und eine bundesweite Berichterstattung nach sich gezogen. Die Petition schaffte es 2013 eine Änderung des Personenstandsgesetzes zu erreichen, das PStRÄnG.
Die verpflichtende Beurkundung von Sternenkindern und somit auch die verpflichtende Aufnahme in das Personenstandsregister wurden zwar nicht umgesetzt, aber betroffene Eltern können durch einen frist- und formlosen Antrag eine beurkundete „Bescheinigung nach Anlage 11 der Personenstandsverordnung (PStV) vom Standesamt erhalten.

Die beurkundete Bescheinigung ist NICHT mit einer Personenstandsurkunde gleichgesetzt, sie entfaltet inhaltlich keine Rechtswirkung. Das ist wichtig zu wissen, wenn man auf den Bezug von öffentlichen Leistungen angewiesen ist.
Dank der Änderung können solche beurkundete Bescheinigungen auch rückwirkend für Fälle ausgestellt werden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes liegen. Das hier nun oft angeführte Personenstandsgesetz ist Bundessache und hat in ganz Deutschland Gültigkeit.
Die Bestattung von Sternenkindern ist ähnlich schwierig und rechtlich ein Dschungel, denn Bestattungsgesetze sind Ländersache. Wir haben versucht so gut es geht einen Überblick über alle Bundesländer zu geben.
Bestattung von Sternenkindern
Unter 500g
Wenn ein Sternenkind nicht schwerer als 500g ist und ohne Lebenszeichen geboren wird, besteht keine Bestattungspflicht. In Bremen muss als Bedingung dazu noch mindestens die 12. Schwangerschaftswoche erreicht worden sein.
Keine Bestattungspflicht bedeutet, dass das Sternenkind nicht bestattet werden muss, aber auch nicht mit dem Klinik-Sondermüll entsorgt werden darf. Es muss „ethisch entsorgt“ werden. Meist werden die Föten tiefgefroren und bei der nächsten Sammelbestattung, die Kliniken oft eigens organisieren und zu der die Eltern auch eingeladen werden, bestattet.
Eltern haben aber ein Recht auf eine Bestattung. Die Eltern dürfen das Kind in den meisten Bundesländern auch transportieren, aufbewahren und beisetzen. Bei der Bestattung darf es ganz nach den Wünschen der Eltern gehen, da ja keine Bestattungspflicht existiert. Allerdings hat die fehlende Bestattungspflicht auch Nachteile, denn dadurch gibt es auch keinen Anspruch auf eine Sozialbestattung für das Kind.
Mehr als 500g Gewicht
Bei einem Gewicht von mehr als 500g und keinen Lebenszeichen, gilt der Fötus als Totgeburt und ist damit auch bestattungspflichtig.
Auch hier gibt es natürlich wieder länderbedingte Ausnahmen. In Hamburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gilt das erst ab einem Gewicht von 1.000g und in Hessen muss die 25. Schwangerschaftswoche erreicht worden sein.
Die Bestattungspflicht bedeutet, dass Eltern ihr Sternenkind bestatten lassen müssen. Die Bestattung muss selbst organisiert und finanziert werden. Falls die Eltern dazu finanziell nicht in der Lage sind, dürfen sie beim zuständigen Standesamt eine Sozialbestattung beantragen.
Lebend geborene Kinder
Bei lebend geborenen Kindern, die kurz nach der Geburt zu Sternenkindern werden, ist das Gewicht nicht mehr relevant. Auch die gegebenen Lebenszeichen, inklusive pulsierender Nabelschnur, haben keinen Einfluss. Denn die Bestattung hier wird gehandhabt wie bei verstorbenen Erwachsenen.
Die Eltern müssen ihr Kind individuell bestatten lassen. Hier greifen auch die gültigen Bestattungsgesetze der jeweiligen Bundesländer, genau so wie die Regelungen zur Sozialbestattung.

Das UKSH in Kiel und das Imland-Klinikum in Rendsburg bieten für Betroffene sogar Sammelbestattungen an, um auch einen Gedenkort für die Eltern zu schaffen. Falls man als betroffene Eltern nicht weiß, wie das Kind bestattet werden soll, hilft auch oft eine/n Bestatter*in anzurufen. Auch wenn das vielleicht für viele eine krasse Überwindung ist, sind es laut Hebamme Annkathrin oft die Bestatter, die „wissen was geht und was nicht“.
Die Bestattung eines stillgeborenen Kindes ist auch im Einzel- oder Familiengrab möglich. Wichtig ist, dass den Eltern ein Anlaufpunkt zum Gedenken gegeben wird, dabei kann die Grabpflege auch eine Hilfe bei der Trauerbewältigung sein.
Was tun, wenn man selbst betroffen ist oder Betroffene in seinem Verwandten-/Freundes-/Bekanntenkreis hat?
„Die erste Frage, die ich mir immer stelle ist: Was sind das für Leute?” erläutert Annkathrin. „Wo stehen die? Wo stehe ich? Wie kommen wir weiter?“ Das sind die drei elementaren Fragen ihrer Herangehensweise. Denn die betroffenen Familien befinden sich auch oft noch im schwersten Moment, nämlich dass das Kind noch im Bauch ist und keine Lebenszeichen mehr von sich gibt. Viele glauben, dass die Sache für sie erledigt ist, wenn das tote Kind herausgeholt wurde, das ist aber nicht so. Der Trauerprozess muss durchlebt werden, da man sonst diese unausgelebte Trauer ein Leben lang mit sich trägt.
„Es werden Fotos von den Kindern im Kreissaal gemacht. Wenn die Eltern diese Bilder nicht haben wollen, werden diese mit in der Akte verwahrt“, erklärt Annkathrin weiter. “Viele Eltern wollen oft die Fotos der Kinder nicht sehen, obwohl das bloße Ansehen meist ein sehr heilsamer Prozess ist, den die Eltern in der Trauer ein ganzes Stück voran bringt. Das habe ich mir viel schlimmer vorgestellt“, ist dann ein häufig gesagter Satz der Betroffenen. Denn was wir sehen, können wir auch begreifen. Es setzt den Bildern die, die Vorstellungskraft uns geschaffen hat auch ein Ende. Viele Eltern bewahren auch eine Haarlocke oder einen Handabdruck auf. Das ist auch möglich.

Auch Väter trauern
Es geht vorallem auch darum, zusammen den Verlust zu betrauern. Auch die Väter trauern. Väter trauern oft anders als die Mütter, da sie oft für ihre Partnerin stark sein wollen, dies kann aber oft dazu führen, dass die Partnerin sich alleine gelassen fühlt, da es für sie so aussieht, als ob der Mann zurück zur „normalen Tagesordnung“ übergegangen ist. „Man muss viel miteinander reden“ ist Annkathrins Tipp. Denn wer viel mit seinem Partner*in kommuniziert, weiß wie es ihm geht und warum er/sie diese oder jene Dinge tut.
Netzwerke und Hilfsgruppen spenden Trost
Hilfreich ist auch der Austausch mit anderen Betroffenen. Dafür gibt es viele Netzwerke und Gruppen, die deutschlandweit vertreten sind und den Betroffenen den Austausch untereinander ermöglichen. Auch Unterstützung für die gemeinsame Trauerarbeit gibt es dort.
Generell gilt, wenn man weiß, dass Menschen aus dem Umfeld ein Kind verloren haben, nicht weghören oder ignorieren. Nur da sein und zuhören, wirken oft schon Wunder. Man sollte aber auf das geben von Ratschlägen verzichten, wenn man noch nicht selber in der Situation war. Auch, wenn es einem vielleicht schwer fällt bei den Betroffenen zu sein, darf man nicht vergessen, dass es für die Betroffenen nochmal wesentlich schwerer ist, als für einen selbst. Wenn man so etwas nicht kann, ist es oft auch besser lieber einmal ehrlich das zu kommunizieren.

Gerade auch, wenn Geschwisterkinder schon vorhanden sind, muss man denen es auch behutsam mitteilen. Denn so wie man es dem Geschwisterkind mitteilt, legt man auch den Grundstein dafür, wie das Kind zukünftig mit Trauer umgeht. Da sollte man behutsam und offen kommunizieren, da das ein Kind für das ganze Leben prägt und sich sonst Ängste entwickeln können.
Annkathrins Tipp ist hierfür ganz einfach: Bücher. „lesen, lesen, lesen. Das hilft den Kindern ganz viel. Auch vor den Kindern weinen und immer erklären, warum man weint. Sonst glauben die Kinder nachher das man ihretwegen weint. Die können das ja noch gar nicht so verstehen, warum man sonst weint. Kinder beziehen ja meist alles erstmal auf sich“, führt sie weiter aus.
Hilfreich kann es auch sein schöne Rituale, die die ganze Familie mit einbeziehen, zu haben. Egal, ob man nur eine Kerze aufstellt oder die ersten Söckchen, einen Handabdruck, ein Foto oder ein Ultraschallbild in einem schönen Gefäß zum Andenken aufbewahrt. In Eckernförde kann man sogar das Grab selber ausheben und die Trauerfeier alleine abhalten. Egal ob mit Pastor, Redner oder nur für sich. Es ist mehr möglich, als man denkt. „Hier in Eckernförde gibt es auch zwei Friedhöfe für stillgeborene oder nach der Geburt verstorbene Kinder. Das ist einmal das „Engelstor“ und die „Engelswiese“, erklärt Annkathrin.
Krankenkassen- und Hebammenleistungen
Jede Frau hat Anspruch auf eine Nachsorge-Hebamme, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Dabei ist es unabhängig von der Schwangerschaftswoche und Fehl- oder Stillgeburt. Privatversicherte sollten vorsichtshalber aber dennoch bei ihrer Krankenversicherung die genauen Leistungen erfragen.

Hebammen können bis zu 8 (!) Wochen nach der Geburt mit den Krankenkassen abrechnen. Wenn man länger als 8 Wochen noch eine Hebamme benötigt, braucht man dafür ein Rezept des/der behandelnden Gynäkologen/Gynakologin. Im Normalfall sind es die 10 Tage nach der Geburt und 16 weitere Termine innerhalb von 8 Wochen, die einem eine Hebamme zusteht.
Hebammen kümmern sich um die körperlichen und seelischen Symptome. Da gilt es zwischen einer Fehlgeburt mit und ohne OP zu unterscheiden. Bei einer Fehlgeburt mit Operation bzw. „Ausscharbung“ kümmert sich die Hebamme um die Rückbildung der Gebärmutter und beobachtet das Abklingen der Blutungen. Um die Rückbildung, Abklingen von Blutungen und die Behandlung von Geburtsverletzungen kümmern sich Hebammen immer.
Bei Eltern von Sternenkindern kümmern sich Hebammen auch vorallem um das Seelische. „Die Hebamme kümmert sich in erster Linie darum, die Mutter aufzufangen, aber auch um die Väter. Sie versuchen bei der Bestattung zu helfen, seelischen Beistand zu leisten, weitere Informationen für das weitere Vorgehen zu liefern, da die Kliniken das meist leider nicht tun“, erzählt Annkathrin. Auch die Weiterleitung an Trauerbegleiter, Psychologen oder Therapeuten übernimmt die Hebamme.
Wo bekomme ich Hilfe? Netzwerke und Initiativen
Initiative Regenbogen e. V.
Das ist eine Initiative die deutschlandweit agiert. Es handelt sich dabei um eine Initiative betroffener Eltern, die ihre Kinder vor-, während oder nach der Geburt verloren haben.
Die Initiative Regenbogen e. V. stellt Informationsmaterielen für Betroffene zur Verfügung, bietet Gesprächsabende in Gruppen oder Einzelgespräche an und vermittelt Kontakte zu anderen betroffenen Eltern. Auch geben sie Hilfestellung bei der Planung und Finanzierung von neuen Grabfeldern und vieles mehr.
Die Herausgabe von neuen Informationsmaterialien und Hilfen, sowie die Errichtung und Einrichtung von neuen Gruppen und Anlaufstellen im gesamten Bundesgebiet und Ausland sind ihnen Herzensangelegenheiten. Ebenso ist es ihnen wichtig, für dass Thema „Tod am Anfang des Lebens“ ein Bewusstsein in der Gesellschaft zu schaffen und so weitere positive Veränderungen in Klinik/Kreißsaal/Wochenbett zu ermöglichen.
Gruppen und Ansprechpartner die zur Initiative Regenbogen e. V. in Schleswig-Holstein gehören oder ihr angeschlossen sind, findet ihr in Preetz, Rendsburg, Itzehoe und in Lohbarbek. Die Kontaktdaten findet ihr hier.

Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister Schleswig-Holstein e. V.
Der Verein „Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister“ Schleswig-Holstein e.V., kurz vesh, kümmert sich explizit um Eltern, deren Kinder verstorben sind, bzw. auch um die trauernden Geschwister. Von Gruppen, die sich auf die Eltern und Geschwister von über 30-jährigen Kindern konzentrieren, über Eltern und Geschwister die jemanden durch ein Gewaltverbrechen verloren haben, bis hin zu Eltern von Sternenkindern, gibt es hier viele verschiedene Hilfsgruppen. Der Verein bezeichnet sich selber ein Selbsthilfeverein und eine Kontaktstelle, die einen Raum für die Trauer um ein Kind gibt.
Für Eltern von Sternenkindern gibt es unter anderem verschiedene Angebote. Seien es Minisärge für die Sternenkinder für die es oft keine passenden Särge in so einer kleinen Größe gibt, der Garten der Kinder in Schleswig, der als einer der ersten Friedhöfe für Babys in Schleswig-Holstein gilt oder das jährliche Himmelsbaum Pflanzen auf Föhr.
Dieses Jahr findet es aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht statt. Der Himmelsbaum oder „Hemelsbuumer“ steht als Symbol der Hoffnung, denn sie verbinden Himmel und Erde miteinander. Das Projekt entstand nach den schweren Herbststürmen 2013, die viele Bäume auf der Insel zerstört haben. Betroffene Eltern können nun im Rahmen der Wiederaufforstung einen Baum für ihr verstorbenes Kind pflanzen.
Aber auch Selbsthilfegruppen und Kontaktpersonen sind über das gesamte Bundesland verstreut. Ihr findet Anlaufstellen des VESHs in Kiel, Lübeck, Neumünster, Preetz, Schleswig, Stockelsdorf, Meldorf, Flensburg, Segeberg und Niebüll. Die genauen Daten sind hier verlinkt.

Auch Hebammen können hier als „Ersthelfer“ einem zur Seite stehen. Denn viele haben Fortbildungen in diesem Bereich absolviert.
„Es gibt Möglichkeiten Fortbildungen in dem Bereich zu machen. Sei es über den Hebammenverband, Initiativen oder sich auf Hebammenkongressen eingehender mit dem Thema zu beschäftigen“, sagt Annkathrin. Hebammen haben während ihrer Ausbildung auch immer ein Trauerseminar und bekommen dort ihr Handwerkszeug. Den Rest bekommt man durch die Erfahrung und durch die wächst man dort auch einfach hinein.
In Kiel gibt es sogar eine Hebamme die Rückbildungskurse nur für verwaiste Eltern anbietet. Auf dem Eichhof-Friedhof dort befinden sich seit 2014 auch zwei Stehlen, die als ein Gedenkort für die Eltern, der dort begrabenen Sternenkinder, dienen.
Eine letzte Sache noch…
Eine wichtige Sache für Annkathrin ist die Abschaffung der „3-Monate-Schweigen“- Regelung. Viele werdende Mütter behalten die Schwangerschaft bis zur Vollendung des dritten Monats oft noch für sich. Vielleicht ist das eine „Urban Legend“, oder einfacher Aberglaube, das wenn Frau es bis zum Ablauf des dritten Monats für sich behält es auch gut gehen wird.
Natürlich sind die ersten drei Monate der Schwangerschaft auch immer die riskantesten, da in diesem Zeitraum das Risiko für eine Fehlgeburt noch hoch ist. Aber liegt in diesem Schweigen nicht auch der größte Fehler? Natürlich ist hiermit nicht die Geheimhaltung vor dem Arbeitgeber gemeint, da es hier verständlich ist, dass man sich nicht sofort vor den Kollegen „nackig“ machen möchte. Es geht hier um die Geheimhaltung vor Familie und Freunden.

Wenn es einem nicht gut geht, oder man Rat benötigt wendet man sich doch auch zuerst an seine Freunde und Familie. Warum holt man sich diese Stütze nicht sofort mit ins Boot, wenn man weiß dass man schwanger ist? Ist es unsere Angst vor einer Fehlgeburt? Das wir als betroffene Frauen sonst dastehen und uns rechtfertigen müssen, dass wir etwas nicht hinbekommen haben? Und uns automatisch selber die Schuld daran geben?
Denn mit dem Begriff „Fehlgeburt“ malen wir ein sprachliches Bild. Der Begriff impliziert demnach, dass wir einen Fehler gemacht haben und damit steht auch völlig unbegründet eine Schuldfrage im Raum. Die Schuld suchen wir Frauen bei uns selbst. Wir fühlen uns schuldig, dass wir eine Fehlgeburt hatten. Wir glauben irgendetwas falsch gemacht zu haben, so dass der Körper den Fötus oder das Kind abgestoßen haben. Aber das ist nicht so. Wir haben keine Schuld daran. Wir können als Mütter genauso wenig dafür, wie die Väter. Es ist eine Reaktion des Körpers die ohne unsere Einflussnahme geschieht. Auch wenn wir uns als Zuhause des Kindes oder der Kinder sehen, sind wir nicht dran Schuld.
Um diesen Gedanken und der Trauer im Falle einer Fehlgeburt einen Raum geben zu können, ist es wahrscheinlich einfacher, gleich sein enges Umfeld über die Schwangerschaft zu informieren. Dann hat das Umfeld auch gleich die Möglichkeit einen aufzufangen und nötigen Halt zu geben. Nehmt eure Familie und engsten Freunde von Anfang an mit auf die Reise und kommuniziert offen, sonst führt es womöglich nachher zu weiterem Stress, den ihr nicht zusätzlich noch gebrauchen könnt.
Eurer Deichdeern-Redaktionsteam